PSF Markenverwendungsrichtlinie
Wenn Sie Fragen zu unserer Markenrichtlinie haben, lesen Sie bitte unsere PSF Marken FAQ oder wenden Sie sich an das PSF Trademarks Committee.
Einleitung
Dieses Dokument beschreibt die Richtlinie der Python Software Foundation ("PSF") bezüglich der Nutzung ihrer Marken. Jegliche Nutzung einer PSF-Marke muss im Einklang mit dieser Richtlinie erfolgen.
"Python" ist eine eingetragene Marke der PSF. Die Python-Logos (in verschiedenen Varianten) sind ebenfalls Gebrauchsmarken der PSF.
"PyCon" ist eine Marke der PSF. Details finden Sie in der PSF PyCon Markenverwendungsrichtlinie.
"PyLadies" ist eine Marke der PSF. Details finden Sie in der PyLadies Markenverwendungsrichtlinie.
Alle Marken, auch solche, die für Open-Source-Software gelten, müssen gemäß bestimmten rechtlichen Anforderungen verwendet werden. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann die Marke gefährdet oder verloren gehen. Eine dieser Anforderungen ist, dass der Markeninhaber (in diesem Fall die PSF) Standards für die Verwendung seiner Marken aufrechterhält und die akzeptable Nutzung der Marken durch Maßnahmen gegen Parteien, die diese Standards verletzen, durchsetzt.
Markenrecht dient in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit und nicht des Markeninhabers. Das bedeutet, dass Verwendungen von Marken, die Verbraucher verwirren – was in unserem Fall unsere Entwickler- und Nutzergemeinschaft oder jeden anderen, der die Python-Programmiersprache nutzen könnte, einschließen würde – gesetzlich nicht gestattet sind. Als Markeninhaber müssen wir sicherstellen, dass die Marke ordnungsgemäß verwendet wird, damit die Gemeinschaft nicht verwirrt wird. Das meinen wir, wenn wir sagen, dass eine nicht überwachte Marke gefährdet oder verloren gehen kann. Wenn die Marke nicht mehr ein bestimmtes Qualitätsniveau für die Gemeinschaft darstellt oder nicht mehr angibt, dass wir die Quelle der Produkte sind, die die Marke tragen, verliert die Marke ihren Wert.
Grundlage der PSF-Markenrichtlinie ist ein Leitfaden dafür, was eine akzeptable Nutzung der PSF-Marken ist – und was nicht –, insbesondere die Wortmarke "Python", die Python-Logos und Varianten dieser Marken. Diese Richtlinie beschreibt die von der PSF im Allgemeinen genehmigten Nutzungen ihrer Marken. Wenn Sie diese Richtlinie jedoch verletzen oder anderweitig Handlungen vornehmen, die das Ansehen oder die Marken der PSF gefährden oder die PSF haftbar machen könnten, kann die PSF von Ihnen verlangen, jede Nutzung einer PSF-Marke einzustellen, unabhängig von den in dieser Richtlinie zulässigen Nutzungen.
Allgemeine Ziele
Im Allgemeinen möchten wir, dass die Wortmarke "Python" und die Python-Logos mit minimalen Einschränkungen zur Bezeichnung der Python-Programmiersprache verwendet werden.
Wir möchten **nicht**, dass diese Marken verwendet werden
- zur Bezeichnung einer anderen Programmiersprache
- auf eine Weise, die irreführend ist oder eine Assoziation von nicht zusammenhängenden Modulen, Werkzeugen, Dokumentationen oder anderen Ressourcen mit der Python-Programmiersprache implizieren könnte
- auf eine Weise, die die Gemeinschaft darüber verwirrt, ob die Python-Programmiersprache Open Source und frei nutzbar ist
Nutzungen, die niemals Genehmigung erfordern
Alle Marken unterliegen "nominellen Nutzungsregeln", die die Verwendung der Marke zur Benennung der markierten Entität in einer Weise erlauben, die minimal ist und keine Sponsoring-Beziehung mit dem Markeninhaber impliziert.
Daher ist die korrekte Angabe, dass eine Software in der Python-Programmiersprache geschrieben wurde, dass sie mit der Python-Programmiersprache kompatibel ist oder dass sie die Python-Programmiersprache enthält, immer gestattet. In diesen Fällen können Sie das Wort "Python" oder die unveränderten Logos verwenden, um dies anzuzeigen, ohne unsere vorherige Genehmigung. Dies gilt sowohl für nichtkommerzielle als auch für kommerzielle Nutzungen.
Diese Klausel hebt andere Klauseln dieser Richtlinie auf. Wenn Sie jedoch Zweifel an Ihrer beabsichtigten Nutzung der Marken haben, wenden Sie sich bitte an das PSF Trademarks Committee.
Nutzungen, die immer Genehmigung erfordern
Jede kommerzielle Nutzung der PSF-Marken in Produkt- oder Firmennamen muss zuerst von der PSF genehmigt werden. Einige Nutzungen, wie die Benennung einer Firma als "The Python Company" oder eines Produkts als "Python Language" oder "Python IDE", werden abgelehnt. Dies liegt daran, dass sie zu allgemein sind oder Verwirrung darüber stiften, ob die Python-Programmiersprache Open Source oder kommerziell ist oder ob Ihr Produkt oder Ihre Organisation mit der PSF verbunden oder von ihr gesponsert ist.
Jede Nutzung eines abgeleiteten (modifizierten) Logos für kommerzielle Zwecke muss ebenfalls zuerst von der PSF genehmigt werden. Dies können wir aufgrund der Verwirrung, die es verursachen kann, im Allgemeinen nicht zulassen. Als Richtlinie gilt, dass Modifikationen, die die Form – aber nicht unbedingt die Farben – unverändert lassen, wahrscheinlich genehmigt werden. Die Einbeziehung anderer visueller Elemente, die vom Logo versetzt sind, ist im Allgemeinen akzeptabel (vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Richtlinie). Modifikationen, die einen Teil der Form des Logos verändern oder verdecken, werden nicht genehmigt.
Zur Unterstützung der gemeinnützigen Mission der PSF empfiehlt die Stiftung, dass Unternehmen, die den Namen oder das Logo von Python verwenden, eine Spende an die PSF in Erwägung ziehen.
Spenden an die Python Software Foundation können über unsere Spenden-Seite erfolgen.
Wie die Marken zu verwenden sind
Obwohl viele Nutzungen von PSF-Marken durch spezifischere Regeln geregelt sind, die in den folgenden Beispielen aufgeführt sind, gelten die folgenden grundlegenden Richtlinien für fast jede Nutzung von PSF-Marken.
Wenn die Marke beim U.S. Patent and Trademark Office registriert ist, wird sie als eingetragene Marke bezeichnet. Die erste oder prominenteste Erwähnung einer Python-Marke sollte unmittelbar von einem Symbol für eine eingetragene Marke gefolgt werden: "®" oder "(r)". Beispiel: "Python® ...". Diese Anforderung entfällt in allen Kontexten, in denen solche Zeichen normalerweise nicht enthalten sind: E-Mail, Online-Diskussionen, nicht-grafische Anzeigen (sofern zulässig) und wissenschaftliche Arbeiten. Wir empfehlen die Verwendung des Symbols, wann immer möglich, erkennen aber an, dass viele nichtkommerzielle und informelle Nutzungen es weglassen werden.
Die Python-Logos sind derzeit nicht registriert. (Wir werden diese Richtlinie aktualisieren, wenn sie später registriert werden.) Diese Logos sollten in der von der PSF bereitgestellten Form verwendet werden und von einem Symbol für nicht eingetragene Marken begleitet werden: "(TM)" oder ein kleines TM "™". Dies darf nicht entfernt oder verdeckt werden und muss immer mit dem Logo enthalten sein.
Versuchen Sie, dem Wort "Python" nach Möglichkeit eine besondere grafische Behandlung zu geben. Die Marke sollte durch die Verwendung von GROSSBUCHSTABEN, *Kursivschrift*, **Fettdruck** oder unterstrichenen Schriftarten vom umgebenden Text abgesetzt werden.
Wenn das Wort "Python" oder die Python-Logos in bestimmten Kontexten verwendet werden, sollte die folgende Erklärung beigefügt sein: *"Python" und die Python-Logos sind Marken oder eingetragene Marken der Python Software Foundation, die von ___________ mit Genehmigung der Stiftung verwendet werden.*
Für Websites und Dokumentationen kann dies auf einer Seite mit "rechtlichen Hinweisen" erfolgen. Für Broschüren und veröffentlichte Artikel ist diese Erklärung optional. Wir ermutigen zur Verwendung dieser Erklärung, insbesondere für veröffentlichte Materialien, erkennen aber an, dass einige nichtkommerzielle und informelle Nutzungen sie weglassen werden.
Verwenden Sie jede Marke immer nur als Adjektiv, gefolgt von einem generischen Substantiv. So ist es richtig, von der Python-Programmiersprache (Adjektiv) zu sprechen, aber nicht einfach von Python (Substantiv). Verwenden Sie die Marke nicht als Verb ("Python Sie Ihre Software noch heute!").
Beispiele
Wir haben spezifische Regeln für die folgenden Nutzungen
- Verwendung des Wortes "Python" in Texten oder als Text in Logos und Marken von Drittanbietern.
- Verwendung einer der von der PSF bereitgestellten Logo-Varianten in **unveränderter** Form.
- Verwendung eines Logos, das von den Python-Logos **abgeleitet** ist. Zum Beispiel die Verwendung der verschlungenen Schlangengrafik in Kombination mit anderem Text oder ohne Text, oder in Kombination mit anderen grafischen Elementen.
Die folgenden Regeln gelten für die Verwendung von Marken in jeder dieser drei Klassen.
Das Wort "Python"
- Verwendung des Wortes "Python" in den Namen frei verteilter Produkte wie IronPython, wxPython, Python Extensions usw. – Zulässig, wenn es sich auf die Verwendung mit oder die Eignung für die Python-Programmiersprache bezieht. Für kommerzielle Produkte wenden Sie sich an die PSF, um Erlaubnis zu erhalten.
- Verwendung des Wortes "Python" in Firmennamen – Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der PSF zulässig.
- Verwendung des Wortes "Python" bei der Weiterverteilung der Python-Programmiersprache als Teil einer frei verteilten Anwendung – Zulässig. Wenn die Standardversion der Python-Programmiersprache modifiziert wird, sollte dies deutlich angegeben werden. Für kommerzielle Distributionen wenden Sie sich an die PSF für eine Genehmigung, wenn Ihre Nutzung nicht unter die nominellen Nutzungsregeln fällt, die im Abschnitt "Nutzungen, die niemals Genehmigung erfordern" oben beschrieben sind.
- Verwendung des Wortes "Python" in den Namen von Benutzergruppen und Konferenzen, die kostenlos teilgenommen werden können (z.B. "Dallas Python Users Group") – Zulässig, wenn es sich um die Python-Programmiersprache handelt. Andere Nutzungen erfordern eine Genehmigung.
- Verwendung des Wortes "Python" in Namen von Büchern oder Publikationen wie "Python Journal" und "Python Cookbook" – Zulässig, wenn es sich um die Python-Programmiersprache handelt.
- Verwendung des Wortes "Python" auf Websites, in Broschüren, Dokumentationen und Produktverpackungen – Zulässig, wenn es sich auf die Python-Programmiersprache bezieht. Bitte befolgen Sie die obigen Regeln bezüglich der Verwendung des Circle-R-Symbols.
- Verwendung des Wortes "Python" in Werbung – In den meisten Fällen zulässig gemäß den nominellen Nutzungsregeln, die im Abschnitt "Nutzungen, die niemals Genehmigung erfordern" oben beschrieben sind. Andere Nutzungen in Anzeigen nur mit vorheriger Genehmigung.
- Verwendung des Wortes "Python" in E-Mails und informell – Zulässig ohne das Circle-R-Symbol.
- Verwendung des Wortes "Python" in wissenschaftlichen Arbeiten, Dissertationen und Büchern – Zulässig ohne das Circle-R-Symbol. Bücher sollten das Symbol enthalten.
- Verwendung des Wortes "Python" in einer anderen Marke – Nicht zulässig ohne vorherige schriftliche Genehmigung der PSF, außer wie oben beschrieben.
Unveränderte Logos
- Verwendung von unveränderten, von der PSF bereitgestellten Logos auf T-Shirts, Tassen usw. – Auch hier sind nichtkommerzielle Nutzungen zur Förderung der Python-Programmiersprache zulässig. Kommerzielle Nutzungen (dazu gehört jede Nutzung, bei der Sie diese Artikel gegen Geld verkaufen) erfordern eine Genehmigung der PSF. Bitte reproduzieren Sie unsere Logos mit den richtigen Farben und Schriftarten; wenn Sie Hilfe benötigen, lassen Sie es uns wissen.
- Verwendung von unveränderten, von der PSF bereitgestellten Logos auf Websites, in Broschüren und auf Produktverpackungen. Die Grafik der "verschlungenen Schlangen" allein ist eine unveränderte Version, unabhängig davon, ob sie von den Wörtern in den von der PSF bereitgestellten Logos begleitet wird oder nicht. Nichtkommerzielle Nutzungen zur Förderung der Python-Programmiersprache sind zulässig, ebenso wie alle nominellen Nutzungen gemäß den Bestimmungen im Abschnitt "Nutzungen, die niemals Genehmigung erfordern". Jede andere kommerzielle Nutzung erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung der PSF.
Abgeleitete Logos
- *Abgeleitete* Logos müssen sich immer ausreichend von den Python-Logos unterscheiden, damit die Gemeinschaft den Unterschied erkennen kann. Wenn Sie beispielsweise ein *abgeleitetes* Logo für eine lokale Python-Benutzergruppe erstellen möchten, können Sie möglicherweise eine unveränderte Python-Logo-Grafik in den Namen der lokalen Gruppe einfügen, ohne dass es zu Verwirrung kommt. Aber verwirrend ähnliche abgeleitete Logos sind nicht erlaubt. Dazu gehört das Verflechten von Python-Logos mit anderen Logos oder deren Verknüpfung auf verwirrende Weise. Logos, die lediglich Farben oder Schriftarten ändern, erfordern eine Genehmigung des PSF Trademarks Committee.
- Verwendung von frei verteilten *abgeleiteten* Logos als Icons für Dateien und ausführbare Programme – Zulässig, wenn sie zur Bezeichnung der Python-Programmiersprache verwendet werden. Kommerzielle Nutzer sollten sich vor der Verwendung von *abgeleiteten* Logos als Icons für proprietäre Dateiformate eine Genehmigung einholen.
- Verwendung von *abgeleiteten* Logos für Benutzergruppen und Konferenzen – Zulässig, wenn sie zur Bezeichnung der Python-Programmiersprache verwendet werden. Kommerzielle Benutzergruppen und gewinnorientierte Konferenzen erfordern eine Genehmigung der PSF.
- Verwendung von *abgeleiteten* Logos für frei verteilte 3rd-Party-Module oder Tools – Zulässig, wenn es sich um die Python-Programmiersprache handelt. Die Verwendung von *abgeleiteten* Logos für kommerzielle Module und Tools erfordert eine Genehmigung der PSF.
- Wir empfehlen, sich mit der PSF in Verbindung zu setzen, um die Genehmigung für **alle** *abgeleiteten* Logos zu erhalten, um die Verbreitung eines verwirrenden Logos zu vermeiden. Die Kontaktaufnahme ist für die oben genannten spezifischen nichtkommerziellen Nutzungen oder bei der Verwendung von frei verteilten *abgeleiteten* Logos, die bereits von der PSF genehmigt wurden, keine Voraussetzung. Die Einholung der Genehmigung von der PSF ist jedoch für alle anderen Nutzungen eines *abgeleiteten* Logos erforderlich.
Hinweise
Die Wortmarke "Python" ist in den Vereinigten Staaten von Amerika eine eingetragene Marke. Siehe http://tarr.uspto.gov/servlet/tarr?regser=serial&entry=76044902.
PSF-Sponsoren und Mitglieder erhalten unter dieser Richtlinie keine bevorzugte Behandlung.
Kommerzielle Markenverwendungen, die vor dieser Richtlinie bestanden (vor Juni 2006), erfordern keine Genehmigung der PSF, wenn die Verwendung mit dieser Richtlinie übereinstimmt. Wenn Sie jedoch glauben, dass Sie die PSF-Marken in der Vergangenheit in einer Weise verwendet haben, die gegen diese Richtlinie verstoßen würde, empfehlen wir, eine Genehmigung einzuholen. Obwohl wir im Allgemeinen nicht dazu neigen, wegen vergangener Verletzungen unserer Marken Klage zu erheben, behält sich die PSF das Recht vor, die Markenverwendung zu verweigern, die gegen diese Richtlinie verstößt. Die frühere Nutzung, die gegen diese Richtlinie verstieß, begründet kein Recht auf Fortsetzung dieser Nutzung. ( *Bitte beachten Sie:* Uns sind derzeit keine früheren kommerziellen Nutzungen der Marken bekannt, die gegen diese Richtlinie verstoßen.)
Hinweis
Die oben genannte PSF Markenverwendungsrichtlinie wurde vom PSF Board of Directors am 13. November 2006 genehmigt. Details finden Sie auf der Seite PSF Board Resolutions.
Die erste öffentlich veröffentlichte Version des Dokuments war 1.2.2. Version 1.3 wurde vom PSF-Vorstand am 8. Januar 2007 genehmigt. Sie klärt, wie sich die Richtlinie auf nominelle Nutzungsregeln bezieht und passt die Beispiele für abgeleitete Logos an, um unnötige Einschränkungen für die kommerzielle Nutzung bestimmter Arten von abgeleiteten Logos zu vermeiden.
Helfen Sie mit
Als Mitglied der Python-Community bitten wir Sie, auf fragwürdige Nutzungen des Python-Logos und der Wortmarke "Python" zu achten. Sie können potenzielle Missbräuche an das PSF Trademarks Committee melden. Wir werden jeden Fall prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Bitte sprechen Sie Nutzer von Marken nicht direkt mit Beschwerden an. Dies sollte dem PSF und seinen Vertretern überlassen bleiben.
Vielen Dank!
Lizenz für diese Richtlinie
Interessierte Parteien können dieses Richtliniendokument frei unter der Creative Commons CC0-Lizenz anpassen.
Soweit gesetzlich möglich, hat die Python Software Foundation alle Urheberrechte und damit verbundenen oder verwandten Rechte an der "PSF Markenverwendungsrichtlinie" verzichtet. Dieses Werk wird in den Vereinigten Staaten veröffentlicht.
