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Python Software Foundation: Fehlende Formular 1023

Der Text des Schreibens des IRS ist unten aufgeführt. Sie können auch eine gescannte Kopie des Schreibens einsehen (118KB PNG; 1,1MB TIFF).


Internal Revenue Service

Datum: 6. Mai 2004

Python Software Foundation
c/o Zone Corporation
513 Prince Edward ST
Fredericksberg, VA 22401-5742

Department of the Treasury
P. 0. Box 2508
Cincinnati. OH 45201

Ansprechpartner
Frau Dalton 31-07967
Kundendienstmitarbeiterin

Gebührenfreie Telefonnummer
8:00 Uhr bis 18:30 Uhr EST
877-829-5500

Faxnummer
513-263-3756

Bundesidentifikationsnummer
04-3594598

Sehr geehrte Damen und Herren

Dies ist die Antwort auf Ihre Anfrage vom 1. April 2004 bezüglich einer Kopie des Freistellungsantrags Ihrer Organisation.

Wir konnten diese Dokumente nicht finden. Wir können jedoch bestätigen, dass Ihre Organisation im Februar 2003 den Freistellungsstatus erhalten hat und derzeit gemäß Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code steuerbefreit ist. Da Ihre Organisation keine Kopie ihres Antrags auf Anfrage vorlegen kann, sollte sie eine Kopie dieses Schreibens in ihren dauerhaften Unterlagen aufbewahren.

Wenn Ihre Organisation nach dem 15. Juli 1987 eine Freistellung beantragt hat oder am 15. Juli 1987 eine Kopie des Antrags besaß, ist sie verpflichtet, jedem, der solche Dokumente persönlich oder schriftlich anfordert, eine Kopie ihres Freistellungsantrags, aller unterstützenden Dokumente und des Freistellungsschreibens zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz verlangt außerdem, dass Sie die jährliche Steuererklärung Ihrer Organisation (falls Sie verpflichtet sind, eine einzureichen) drei Jahre nach Fälligkeit zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung stellen. Sie dürfen nur eine angemessene Gebühr für die Reproduktion und die tatsächlichen Portokosten für die kopierten Materialien erheben. Das Gesetz verlangt nicht, dass Sie Kopien von Dokumenten zur öffentlichen Einsichtnahme bereitstellen, die weit verbreitet sind, z. B. durch Veröffentlichung im Internet (World Wide Web). Sie können mit einer Strafe von 20 US-Dollar pro Tag haftbar gemacht werden, an jedem Tag, an dem Sie diese Dokumente nicht zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung stellen (bis zu einem Maximum von 10.000 US-Dollar im Falle einer Jahreserklärung).

Bitte nehmen Sie unsere Entschuldigung für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage und für alle Unannehmlichkeiten an, die Ihnen oder Ihrer Organisation dadurch entstanden sein mögen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter der im Kopf dieses Schreibens angegebenen Telefonnummer an.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Janna K. Skufca, Direktorin, TE/GE
Kundendienst